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Über Energiepass

Die neue Energieeinsparverordnung EnEV wurde am 16.11.2001 beschlossen und am 21.11.2001 im Bundesgesetzblatt verkündet. Sie trat am 01.02.2002 in Kraft. Gleichzeitig traten die Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 und die Heizungsanlagen-Verordnung vom 04.05.1998 außer Kraft. Gemäß Artikel 7 Abs. 1 der EU-Richtlinie ist bei Bau, Verkauf und Vermietung vom Eigentümer dem Käufer oder Mieter der "Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz" der Wohnung bzw. des Wohngebäudes vorzulegen.

Ziel des Gesetzgebers war und ist es, den Heizenergiebedarf von Gebäuden (Neubau/Bestand) durch Verschärfung der energetischen Anforderungen um 30% gegenüber den Anforderungen aus dem Jahr 1995 zu senken. Mieter und Vermieter, Eigentümer und mögliche Käufer erhalten durch den Energiepass Informationen zum baulichen und energetischen Zustand des Gebäudebestands, den zu erwartendenden Nebenkosten und auch zu den anstehenden Sanierungsaufgaben (Modernisierungsempfehlungen) des Gebäudes.

Die neue EnEV hat ihre Stärke in dem holistischen, integralen, ganzeinheitlichen Denkansatz der Gebäudeplanung. Sie berücksichtigt neben der zugeführten Energiemenge für Beheizung, Belüftung und Warmwasserbereitung auch die Energieverluste aller technischen Anlagen. Gebäude werden in ihrer Gesamtheit betrachtet. Neue Nachweise sind demnach erforderlich. Der Energiepass hat eine Gültigkeit von 10 Jahren ab Erstellung.

Auch hat sich die zu bewertende Zielgrösse geändert:

Die EnEv, in ihrer heutigen Fassung berücksichtigt im Gebäude auftretende Wärmeverluste (Wärmebrücken, Verluste der Heizungsanlage, inkl. Stillstands-, Bereitschafts- und Transportverlusten & Brauchwassererwärmung, unterschiedlicher Aufwand zur Bereitstellung von Heizenergieträger).